Wilhelm-Heinrich-Straße 15, Rathaus
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Hochtaunuskreis
Usingen
Wilhelmsdorf
  • Wilhelm-Heinrich-Straße 15
Rathaus mit Backhaus
Flur: 1
Flurstück: 122

Am östlichen Dorfende platziertes Rathaus des 18. Jahrhunderts. Traufständiger Rähmbau von zwei Geschossen mit schwachem Überstand, Krüppelwalmdach mit Gaupen und sechseitigem, verschiefertem Dachreiter mit Welscher Haube und Knauf. Die Glocke 1951 aus der Kirche in Merzhausen übernommen, die Zifferblätter vom mechanischen Werk der Turmuhr angetrieben. Im Erdgeschoss konstruktives Fachwerk; im Obergeschoss zwei auf die ursprüngliche Inneneinteilung verweisende Zonen sowie die Aussteifung von Bund- und Eckpfosten durch rustikale Mannfiguren mit Sporn.

1926 Anbau der in Eichenholz gezimmerten, überdachten Außentreppe mit barockisierenden Details und Einbau eines Aborts unter dem geknickten Treppenlauf. Gleichzeitig Reorganisation des Inneren, das bislang zwei Einheiten aufgewiesen hatte. Diese angezeigt durch die beiden unlängst noch vorhandenen getrennten Eingänge an der Straßenfront: nach Osten hin die mit dem Backhaus verbundene Backstube und darüberliegend der doppelt befensterte Rathaussaal; nach Westen eine Armenwohnung, bestehend aus einem Zimmer, das über eine schmale Treppe mit Küche und Stall verbunden war. Mit Auflösung der Wohnung entstand im Erdgeschoss ein Übernachtungsraum und im ersten Stock ein den gesamten Innenraum einnehmender Sitzungssaal mit eingestelltem Stützpfeiler des Dachreiters (Architekt Rudolf Kutt, Usingen).

Unmittelbar an das Rathaus angebaut wurde im 18. Jahrhundert das Backhaus mit aus Taunusschiefer gemaueren Wänden und Pyramidendach, aus dem ein verputzter Schornstein herauslugt. Weitere Beispiele dieses auffallenden und weit verbreiteten Bautyps waren auf Kreisgebiet ehemals auch in Grävenwiesbach-Heinzenberg, Königstein-Mammolshain (datiert 1724?) und in Neu-Anspach-Westerfeld vorhanden gewesen. Auf noch bestehende Exemplare finden sich u. a. in Butzbach-Hoch-Weisel (Wetteraukreis) und in Brandoberndorf (Lahn-Dill-Kreis).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
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