Ohne Anschrift, Stadtmauerrest
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Hochtaunuskreis
Wehrheim
  • Auf der Mauer
  • Auf der Mauer 5
Stadtmauer
Flur: 12
Flurstück: 12, 77/2

Mauerzug der unter Graf Gerhard VII. von Diez im Zusammenhang mit den für Wehrheim 1372 erneuerten Stadtrechten begonnenen Befestigung. Das in seiner Höhe reduziert erhaltene, aus Bruchstein bestehende Teilstück führt in einem Bogen vom alten Burgbezirk in südlicher Richtung zum (durch Fund eines Rests auf 1429 datierten) ehemaligen Obertor und bildet damit die östliche Begrenzung der Kernsiedlung. 1979 im Zuge der Dorferneuerung renoviert.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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