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Schmales, traufseitig erschlossenes, durchgehend unter Verputz liegendes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen mit giebelständigem Geschossüberstand und Krüppelwalmdach. Die Lage der Fenster, insbesondere der Doppelöffnungen der Straßenfront, lässt ein ungestörtes Gefüge des 18. Jahrhunderts erwarten. Das Wohnhaus zählt zu den wenigen Gebäuden im südlichen Dorfraum, die den Brand von 1817 überstanden hatten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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