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Die jüdischen Kultusgemeinden Wehrheim und Anspach (im 19. Jahrhundert auch Rod am Berg) unterhielten zunächst einen gemeinsamen Friedhof in (Neu-)Anspach. Nachdem dort 1862 eine Überbelegung konstatiert worden war, entschied die Herzoglich-Nassauische Landesregierung 1863, dass der Totenhof am Ort des größeren Bedarfs zu unterhalten sei. Anspach hatte damals zwei Familien, Wehrheim hingegen elf aufzuweisen. Im selben Jahr wurde deshalb ein neuer Begräbnisplatz am alten Weg nach der Wetterau eröffnet und fortan auch von den in Kransberg und Pfaffenwiesbach ansässigen Juden genutzt. Erhalten sind auf dem ummauerten Gräberfeld 16 teils liegende, teils stehende Grabplatten in Sandstein wie auch geborstene Säulen mit Rosenranken, die vorwiegend aus dem 19. Jahrhundert stammen und mit hebräischen bzw. hebräisch-deutschen Inschriften versehen sind.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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