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Durch seine Ecklage dominant im Straßenraum stehendes Fachwerkwohnhaus des 18. Jahrhunderts. Breit gelagerter Bau über massivem Keller, dreiachsig durchfensterter Giebelseite und Satteldach. Die Fachwerkkonstruktion im Erdgeschoss leicht gestört, im Obergeschoss jedoch gut erhalten und mit Schmuck in Form von zwei geschnitzten Eckpfosten versehen (über Spiralen jeweils ein Taustab und abschließend Akanthusblätter im Wechsel mit Spiralen).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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