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Gesamtanlage Altweilnau
Die Gesamtanlage Altweilnau umfasst den Burgbezirk samt Hain sowie Teile zweier im Mittelalter ausgebildeter Siedlungsbereiche. Bei diesen handelt es sich einmal um die hochgelegene und auf künstlichen Terrassen errichtete Burgmannensiedlung, die 1302 anlässlich der Teilung des Diez’schen Besitzes indirekt erstmals erwähnt wird, und andererseits um die am Fuß der Erhebung liegende Ansiedlung der „bescheiden leuten“, welche 1336 Freiheit, Recht und Gewohnheit nach Vorbild der Reichsstadt Frankfurt erhielt. Unter den damals verliehenen Privilegien sichtbar zum Tragen kam das Befestigungsrecht. Altweilnau erhielt eine Umfassungsmauer und wurde im Inneren stadträumlich deutlich geteilt. Die Grenze der Gesamtanlage wird im Norden und Westen von restlichen Mauerzügen bzw. von im Ortsgrundriss vorhandenen Strukturen, die auf deren Verlauf zurückzuführen sind, bestimmt. Im Südwesten hingegen wird sie von den steilen Stützmauern der ehemaligen Burgmannensiedlung limitiert.
„Sloss zu alden Wylennauwe und dal“ (1370) werden von einem gemeinsamen, an der Burg endenden Hauptweg durchzogen und durch weitere Sackgassen erschlossen. Ihre ehemaligen Namen lauteten schlicht Unter- und Obergasse (Vor der Stadtmauer, Vor dem Turm) sowie Hintergasse (Am Stadttor). Die Grenze zwischen den beiden Siedlungsräumen wird durch den über dem Hauptweg stehenden Torturm aus der Zeit um 1340 und durch die anschließende und in Resten erhaltene Wehrmauer, welche über den Steilhang nach der Burg verläuft, angezeigt. Die an der gegenüberliegenden Turmseite ansetzende Binnengrenze klingt im bogenförmigen Außenzug des durch Terrassierung hoch gelegenen Grundstückes Am Stadttor 2 nach. Der Verlauf von Altweilnaus Außenmauer zeichnet sich an den nördlichen Grundstücksgrenzen der Anwesen Vor dem Turm 1 und Nrn. 3, 5 zunächst deutlich ab und ist materiell gesichert durch den bei Haus Nr. 7 aus der Mauer vortretender Rest eines Schalenturmes. Jenseits des ehemals mit einer Pforte versehenen Stadteinganges hingegen treten die Spuren des Mauerzuges weitaus schwächer auf. Mit ihm in Verbindung gebracht werden können zum einen die (in Stein hochgezogene) Nordwand des Rathauses (Am Rathaus 4) und zum anderen eine Bebauungslinie, der die markanten Haussockel der Anwesen Vor der Stadtmauer 2, 6, 8 folgen. Um 1600 hatten die Altweilnauer Befestigungsanlagen ihren fortifikatorischen Zweck längst überlebt. Die Außenmauer wurde partiell in anderweitige Bebauung genommen, blieb als geschlossene Form jedoch bis ins frühe 18. Jahrhundert hinein bestehen. 1711 werden erstmals einige für den Viehtrieb vorgenomme Durchbrüche festgestellt.
Die schriftliche Überlieferung enthält immer wieder Hinweise auf Bauwerke, die das Innenleben der beiden ursprünglich sozial unterschiedlich geschichteten Ortsbereiche beleuchten. Im „Schloss“ ersterwähnt sind die Wohnstätten der Burgmannen, denen 1302 angeboten wurde, ihren Dienst fortan in Neuweilnau zu versehen und zu diesem Zweck ihre (sicherlich aus Fachwerk bestehenden) Häuser zu dislozieren. 1352 wird die Katharinenkapelle erstmals genannt, die vom Kirchhof umgeben war (dieser 1835 aufgehoben) und in deren Nachbarschaft im Jahr 1629 dann das (nachreformatorische) Pfarrhaus, eine Zehntscheune und der dreigeschossige steinerne Speicher des Grafen Johann Ludwig von Nassau-Katzenelnbogen-Hadamar aufgezählt werden (Bereich Burgweg 3). Unter den Anwesen bzw. Hofanlagen, die im Besitz des ortsansässigen Adels (Rose, Walderdorf, Fackenhofen), aber auch als Eigentum u. a. eines Landgrafen von Hessen (seit 1479 Mitbesitzer der Herrschaft Altweilnau) auftreten, sind aus bau- und siedlungsgeschichtlichen Gründen besonders erwähnenswert das Steinhaus des Markolf Rose (1472) und das (im Gegensatz zu den meist eigenbewehrten Bauten?) als „unbewehrt“ bezeichnete und neben der Mittelpforte (Torturm) gestandene Haus des Emmerich von Reyffenstein (1540). Dahingegen zeichnet sich der Baubestand im „Tal“ erst ab 1600 deutlicher ab. Von zentraler Bedeutung ist dort die von einer alten Linde überschattete Gerichtsstätte, auf der ein Halseisen aufgestellt war und neben der das 1602 erstmals genannte Vorgängergebäude des bestehenden Rathauses mit dem benachbarten (und 1520 bereits erwähnten) Backhaus standen. „An der hohen Mauer“ (Vor dem Turm) wird 1656 das neben der Pforte stehende von Walderdorf‘sche Haus, in dem mittlerweile der Kuhhirte Wohnung bezogen hatte, genannt und 1671 werden vier weitere Immobilien, unter denen sich offenbar auch das seit 1598 bekannte Wirtshaus des Crafft Dors (Nr. 5?) befunden hatte, erwähnt.
Von den 1604/05 in Altweilnau gezählten 28 Hausgesässen bestanden im Jahr 1665 lediglich noch elf, darunter die beiden Fachwerkhäuser Vor dem Turm 3 und Nr. 5. Über die Zäsur des Dreißigjährigen Krieges hinaus erhalten hatten sich vor allem mittelalterliche Keller, deren Lageerfassung hinsichtlich einer detailierteren Darstellung des einst dicht bebauten Burghanges wünschenswert wäre.
Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
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