Am Rathaus 4, ehem. Rathaus
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Altweilnau
  • Am Rathaus 4
Ehem. Rathaus und Backstube
Flur: 2
Flurstück: 55

Im Jahr 1683 als Nachfolgebau des 1602 erstmals erwähnten Altweilnauer Rathauses errichtetes Gebäude mit wechselhafter Nutzungsgeschichte. Neben der Funktion als Rathaus (diese Nutzung infolge des Verlustes der Selbständigkeit der Gemeinde 1972 aufgegeben) gegen Ende des 19. Jahrhunderts zusätzlich Einrichtung einer Backstube, die bis heute gelegentlich in Gebrauch ist. Später Standort einer landwirtschaftlichen Schule, von 1933 bis 1945 Sitz des Ortsbauernführers sowie Lagerstätte für die Ausrüstung der örtlichen Freiwilligen Feuerwehr (bis 1978). Heute Nutzung als Jugendzentrum.

Über massivem Sockel zweigeschossig stehender, konstruktiver Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach und einem über der östlichen Schmalseite aufsitzendem, vierseitigem Dachreiter mit offener Glockenstube und Mansarddach. Die Turmuhr in den 1930er Jahren eingebaut (Spende des Rechtsanwalts Dr. Hermann Rumpf). Das die Ratstube beinhaltende Obergeschoss an der dem platzartig erweiterten Straßenraum zugewandten Erschließungsseite durch die zwei Zonen aussteifenden Mannfiguren optisch hervorgehoben. Anstelle des sich links des Eingangs öffnenden Fensters ehemals vorhanden das zweiflügelige Tor des Feuerwehrgerätehauses.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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