Am Stadttor 8
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Altweilnau
  • Am Stadttor 8
Flur: 2
Flurstück: 36/1

Giebelständiges Wohnhaus einer stattlichen Hofreite, bestehend aus einem (laut Inschrift) 1771 erbauten vorderen Teil und einem älteren rückwärtigen Bereich. Über Bruchsteinsockel zweigeschossig stehender Rähmbau mit traufseitiger Erschließung und Satteldach. An der zwei Fensterachsen aufweisenden Giebelseite klappsymmetrisch angelegtes Fachwerk mit abwechslungsreichen Zierformen und geschnitztem Schmuck. So in den mit der Kombination von Raute und Andreaskreuz bzw. Rhombe gefüllten Brüstungsgefachen und an Schwelle (Blütenstab) und Bundpfosten (Fischgrätmuster). An der Traufseite des ältern Bauteils eine weit ausholende Mannfigur. Parallel zum Wohnhaus stehend die Scheune von 1731 (siehe Wetterfahne). Konstruktiver Fachwerkbau mit Satteldach und einem wohl auf eine zur Bauzeit bestandene Bebauungssituation Bezug nehmendem, straßenseitig asymmetrisch vorkragenden Obergeschoss.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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