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Unterhalb der Burg auf einer durch hohe Mauern abgestützten Terrasse liegendes und aus zwei Wohnhäusern bestehendes Anwesen. Rechterhand ein mit der zweiachsigen und verschieferten Giebelfront nach Westen blickender, zweigeschossiger Bau mit Satteldach. An seiner hofseitigen, zweizonigen Traufwand freisichtiges (und im 18. Jahrhundert erneuertes?) Fachwerk, dessen Bund- und Eckpfosten durch wandhohe Streben bzw. halbe Mannfiguren ausgesteift sind. Zur Linken schließt bündig das ehemalige Pfarrhaus an. Traufständiges Wohnhaus von zwei Geschossen mit dreiachsig angelegter Fassade, Satteldach und einem durch die Stützmauer führenden Erschließungsgang.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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