Vor dem Turm 7
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Altweilnau
  • Vor dem Turm 7
Flur: 2
Flurstück: 26

Um 1600 erbautes, traufständiges Wohnhaus von zwei Fachwerkgeschossen mit Satteldach. Der Bau steht über weitaus älteren Gewölbekellern, die in den anstehenden Fels getrieben sind. Das Gefüge im Erdgeschoss unter Verputz, oberhalb der markant profilierten Schwelle jedoch in seiner vierzonigen Gestaltung beidseitig frei präsent. Die Eck- und Bundpfosten ausgesteift durch kräftige 3/4-hohe Streben (lediglich nach Süden hin zusätzlich Kopfhölzer) und die Zonen ursprünglich wohl durchgehend durchfenstert mit Doppelöffnungen. In den Brüstungsgefachen variationsreicher Schmuck, so neben einzelnen Feuerböcken und geschwungenen Streben aufwändig geschnitzte Eichenholzplatten, auf denen sich Andreaskreuze und Rauten zu feinnervigen Mustern überschneiden (siehe auch Haus „Vor dem Turm“ 5; baugeschichtlich eventuell in Zusammenhang stehend mit dem Tiefenbach-Haus in Bad Camberg). Nach Norden hin entfaltet sich über den Brustriegeln zudem eine dichte Stellung stehender Andreaskreuze. Das Gebäude steht zusammen mit den Nachbarhäusern über dem Grenzverlauf der Altweilnauer Talsiedlung.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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