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Freistehendes, dreizoniges Wohnhaus von zwei Geschossen mit relativ steilem Satteldach und einem wohl nachträglich eingebautem Zwerchhaus. Am Hang sich über allseitig deutlich auftretendem, steinernen Unterbau bzw. Keller erhebender Bau. Die Wetterseite mit Abtropfkante versehen. Am Obergeschoss der Erschließungsseite ein leicht gestörtes Fachwerkgefüge sichtbar, dessen Riegelzüge und Pfosten durch halbe Mannfiguren, bzw. mit wand-und 3/4-hohen Streben ausgesteift sind. In den Brüstungsgefachen sowohl divergierend diagonal eingesetzte, genaste Hölzer wie auch ein genastes Andreaskreuz. Die Füllhölzer der Schwelle mit Fischgrät und gewürfeltem, gebrochenem Stab verziert; an den Eckpfosten Flachschnitzerei.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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