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Das traufständig an der innerörtlichen Hauptader stehende Gebäude vereinigt Rathaus und Feuerwehrgeräteraum unter einem Dach. Der Baukomplex bestand zunächst aus dem wohl in den 1930er Jahren hochgezogenen, dreiachsigen südlichen Teil und wurde dann zwei Jahrzehnte später um eine Achse nach Norden hin verlängert (Baunaht ist der mit Mannfigur ausgesteifte Bundpfosten des Obergeschosses). Über dem mit Bruchstein verkleideten Erdgeschoss ein weit vorkragendes, frontal mit Fachwerk verbrämtes und durchweg mit Doppelfenstern belichtetes Obergeschoss. Auf dem Satteldach thronend ein Glockentürmchen. Der Bau passt sich im Rückgriff auf traditionelle Bauformen der dörflichen Situation in unaufdringlicher Weise an.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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