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Das giebelständige Wohnhaus ist Teil eines am östlichen Ortsausgang liegenden, landwirtschaftlichen Anwesens, dessen Gebäude den geräumigen Hof vierseitig umschließen. Zweigeschossig über markantem Sockel stehender Fachwerkbau von stattlichem Volumen mit hohem, abgewalmtem Mansardgiebeldach. Die Fensterdisposition an den verputzten bzw. kunstvoll verschieferten und jeweils dreiachsig angelegten Lang- und Schmalseiten lässt auf ein gut erhaltenes Fachwerkgefüge des 18. Jahrhunderts schließen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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