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Aus Wohnhaus und Scheune bestehendes, kleines landwirtschaftliches Anwesen. Das quer auf dem langestreckten Grundstück angesiedelte, dreizonige Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen mit traufseitigem Überstand und Satteldach entstammt wohl der Zeit um 1700. Die giebelständig an der Straße stehende und konstruktives Fachwerkgefüge aufweisende Scheune hingegen scheint leicht jüngeren Datums zu sein.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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