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Wohl noch im 18. Jahrhundert hart an der Hauptstraße und aus Gründen des Brandschutzes vom dörflichen Baubestand isoliert erbautes Backhaus. Traufständiger, teils aus verputztem Mauerwerk, teils aus konstruktivem Fachwerk bestehender Bau mit giebelseitiger Erschließung und einem den Speicher bergenden Satteldach.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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