Landsteiner Straße 3-11, 6-8
Schmitter Straße 2, 4
Landsteiner Straße 12-8, 9-5
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Finsternthal
  • Gesamtanlage Alt-Finsternthal
Gesamtanlage

Gesamtanlage Alt-Finsternthal

Finsternthal liegt umgeben von steil aufragenden Erhebungen und am Übergang zweier von Kir- und Niedgesbach gestalteten Taleinschnitte. An seinem Standort kreuzen sich etliche Verkehrsadern, so die vom Landstein nach Mauloff hochziehende Landstraße, die alte Straße nach Schmitten, über die es mit dem Dorf Nodigesdal und des Weiteren mit Selderberg (beides Dorfwüstungen des 16. Jahrhunderts?) verbunden war, und der (1572 erwähnte) Fußweg nach Neuweilnau. In Hinblick auf geschichtliche Zusammenhänge zu nennen ist auch der Weg nach dem auf dem Pferdskopf sitzenden Treisberg, dessen Gotteshaus für Finsternthal über Jahrhunderte Pfarrkirche und Begräbnisstätte war (siehe „Am Totenpfad“; der ummauerte Friedhof in Finsternthal im frühen 19. Jahrhundert am östlichen Dorfausgang angelegt, erweitert 1843, dort das Denkmal „Verweile und Gedenke“ für die Opfer der beiden Weltkriege). Möglicherweise hatte das Dorf zunächst aus einer Ansiedlung im Tal des Niedgesbaches (vormals Finternthaler Bach) bestanden, heißt es doch 1433 „Im Finsterntale“.

Die Gesamtanlage Alt-Finsternthal umfasst den im Schatten von Bornlay bzw. Kieselslay angesiedelten Kern des in seinen Grundzügen nach dem Dreißigjährigen Krieg wieder aufgebauten Dorfes. Die damals entstandene Siedlungsstruktur mit dichter baulicher Anlehnung an die Züge von Landsteiner und Schmitter Straße (an deren oberen Ende Finstern­thals Mühle steht) wurde im 20. Jahrhundert allerdings zugunsten einer bequemeren Durchgangssituation und zur Gestaltung eines Dorfplatzes mit Brunnen im Gegenüber des damit giebelständig in Freilage gebrachten Rathauses von 1790 umfassend verändert.

Die als Kulturdenkmäler ausgewiesenen Bauten sind Zeugnisse einer landwirtschaftlich geprägten Vergangenheit (Haus Landsteiner Straße 11 noch mit umfriedetem Hausgarten, am dazugehörigen Fachwerknebengebäude außerdem zu beobachten sind wieder verwendete Bestandteile eines älteren Wohnhauses, wie Teile von Mannfigur und Fränkischem Erker). Sie sind außerdem Relikte eines Funktionswandels, noch vertreten mit dem prominent in Ecklage 1865 erbauten Gasthaus „Deutsches Haus“, das seine guten Tage im Zeichen des Fuhrwesens und der Sommerfrische gesehen hat, die für das ab dem 19. Jahrhundert deutlich einwohnerstärker gewordene Dorf (1850: ca. 165; 1905: 150) bis in die 1940er Jahre eine erhebliche Einnahmequelle bedeutete.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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