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Im innerörtlichen Kreuzungsbereich giebelständig zur Landsteiner Straße ausgerichtetes Rathaus von 1790 (am Giebel noch erhalten das Emailschild mit Aufschrift „Bürgermeisteramt Finsternthal“). Über massivem Sockel zweigeschossig stehender Fachwerkbau mit Satteldach, dem ein vierseitiges Glockentürmchen mit Zeltdach und Wetterfahne aufsitzt. Das Gefüge konstruktiv mit doppelten, von wandhohen Streben ausgesteiften Riegelzügen gestaltet. An der südlichen Traufseite die Eingänge zu dem in den Sitzungsraum (Dorfgericht von 1783, Gemeindeverwaltung) führenden Treppenhaus und zur Backstube der Gemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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