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Stattliches, giebelständiges Wohnhaus eines erhöht am Hang und jenseits des Bornwegs erbauten Hakenhofes. Über markantem Kellersockel zweigeschossig stehender, verputzter Fachwerkbau mit traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die Disposition der Fenster – eine Störung liegt lediglich am traufseitigen Erdgeschoss vor – lässt ein ungestörtes Gefüge aus der Zeit um 1700 erwarten. Der Eingang mit einer qualitätvollen Tür des 19. Jahrhunderts versehen.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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