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Im südlichen Dorfbereich befindliches Wohnhaus einer in traufständiger Reihung angelegten, kleinen Hofreite. Dreizoniger Rähmbau von zwei Geschossen mit Satteldach. Im Obergeschoss klar gegliedertes, aus zwei Riegelzügen bestehendes Fachwerk mit Bund- und Eckpfosten aussteifenden Mannfiguren. Das Doppelfenster zur Rechten original, das zur Linken unter Störung einer Figur zu einem späteren Zeitpunkt eingebaut. Im Brüstungsfeld des über dem zentralen Eingang befindlichen Einzelfensters eine wappenbesetzte Kartusche mit der Jahreszahl „1727“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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