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Mit Anlage der Hochdruckwasserleitung im Jahr 1903 (siehe Inschrift) erbauter Eingang des Wasserbehälters. Kleinarchitektur fortifikatorischen Charakters, deren Formensprache historistisch, gleichzeitig aber auch dem Jugendstil zugewandt ist. Aus der Böschung hervortretend ein von abfallenden Putzmauern flankierter, teilrustizierter Baukörper mit eisenbeschlagenem Rundbogenportal, das von einem mit den Seitenrisaliten verkröpften Gebälk überlagert wird.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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