Laubacher Straße 2, ehem. Kapelle
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Gemünden
  • Laubacher Straße 2
Ehem. Kapelle
Flur: 1
Flurstück: 171

In der Ortsmitte stehendes Bauwerk, das in unterschiedlichen Funktionen im Leben der Einwohner von Gemünden über Jahrhunderte einen wichtigen Platz einnahm. Von dem 1580 erstmals erwähnten Sakralbau spätgotischer Abkunft (2. Hälfte 14. Jahrhundert?) erhalten ist der an der Front erschlossene Kapellenraum mit dreiseitigem Chor. Ein Gemälde von 1938 zeigt den verputzten Bau mit steilem, rückseitig abgewalmtem Satteldach, dem der „Gickel“ von 1733 aufsitzt und einem in orthogonalem Fachwerk ausgelegten Giebelfeld, dessen Gefache mit Kratzputzornamenten verziert sind. Mit Ende der kirchlichen Nutzung erfolgte 1828 der Umbau in ein Backhaus. 1948 übernahm das Gebäude zusätzlich die Aufgabe eines Rathauses, dessen Räumlichkeit durch Aufstockung in Massivbauweise gewonnen und mit dem Anbau des seitlichen Treppenaufgangs zugänglich wurde. Das Firsttürmchen damals mit dem alten Wetterhahn verziert (1996 neu ersetzt) und der Brunnen rechts der Front in Stein gestaltet (hier neuerdings ein gusseiserner Laufbrunnen des 19. Jahrhunderts platziert). Nach Auszug der Gemeindeverwaltung 1972 Einrichtung eines Heimatmuseums im Obergeschoss.

Bei Renovierungsarbeiten 1996 im Erdgeschoss zufällig entdeckt wurden Reste von in Seccotechnik ausgeführten Wandmalereien des 15. Jahrhunderts. Im Zuge ihrer restauratorischen Sicherung konnten die Fragmente (sie zeigen Adam und Eva unter dem Baum der Erkenntnis, die Verkündigung des Engels an Maria, die Heimsuchung sowie der Auferstandene mit dem ungläubigen Thomas) einer sogenannte „Armenbibel“ zugeordnet werden, die aus zwei bandartig um den Kapellenraum geführten Bildzyklen bestanden hatte. Die durch lineare Rahmen voneinander abgesetzten Darstellungen enthielten in der unteren Reihe Schlüsselszenen aus dem Neuen Testament und in der oberen aus dem Alten Testament.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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