Laubacher Straße 8, ev. Kirche und Schule
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Gemünden
  • Laubacher Straße 8
Ev. Kirche und Schule
Flur: 1
Flurstück: 162

1836-39 nach Entwurf von Baumeister Goetz, Höchst in erhöhter Position über der Laubacher Straße in streng klassizistischer Auffassung erstellter Bau, der durch die Adaption eines im Feudalismus entwickelten Architekturgedankens – Corps de logis mit Flanken – seine ihm zugewiesene Aufgabe als Kirche und Schule gekonnt verschleiert. Dem mittleren Körper von zwei Geschossen mit Satteldach, dem ein durch Abtropfkante gegliedertes, vierseitiges Uhr- und Glockentürmchen mit Zeltdach aufsitzt, seitlich angefügt eingeschossige Flankenglieder mit auf Traufenhöhe des Mitteltrakts stehenden Satteldächern. Die Fassaden jeweils dreiachsig mit Rechtecköffnungen besetzt. 1857 unter Putz gelegt. In den Seiten untergebracht die Kirche (West) und die Schule (Ost), im Obergeschoss der Mitte die Lehrerwohnung.

Baumaßnahmen der 1950er Jahre beinhalteten auf Kirchenseite die Neugestaltung des Innenraumes (Abbau der Männertribüne, Neuausstattung mit Altar, Kanzel, Gestühl) und Anbau eines Vorraumes für den nach Westen verlegten Eingang. Auf der Schulseite – 1857 bereits war ein Schulgarten zu Unterrichtszwecken angelegt worden – kamen auf dem zur Lehrerwohnung gehörenden Wirtschaftshof nach Abbruch eines Nebengebäudes Erweiterungsbauten (Gruppenraum, Schulküche, Werkraum) sowie ein Freiunterrichtsplatz hinzu. Gleichzeitig Neugestaltung der Außenanlagen (Stützmauer, Treppenaufgang).

Als Naturdenkmale ausgewiesen sind neben einer Robinie die drei im Garten stehenden Eichen.

Zur Ausstattung gehören des Weiteren:

Glocken. Im Ersten Weltkrieg abgeliefert, 1949 restituiert; Orgel. 1863, Firma Rassmann, Möttau, um 1959 ersetzt durch Instrument von Förster & Nikolaus, Lich.

Die Kirche in Gemünden war Filiale von Rod an der Weil und wurde 1840-1982 von der dortigen Pfarrstelle aus betreut. Seither Tochterkirche der Pfarrei Lauken. Die schulische Nutzung des Gebäudes endete 1967/1971 (Unterrichtsverlagerung in den Mittelpunktschulen Riedelbach, Rod an der Weil).


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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