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In direkter Nachbarschaft zur ehemaligen Kapelle stehendes und wie diese giebelständig zur Straße ausgerichtetes Wohnhaus einer Hofreite. Im Grundriss annähernd quadratischer Bau wohl aus der Zeit um 1700. An der Rückseite angebaut das Wohnhaus Laubacher Straße 4. Allseitig unter Verputz bzw. Verschieferung liegender Fachwerkbau von zwei Geschossen mit traufseitig leichtem Überstand und flach geneigtem Satteldach. Die Durchfensterung der Giebel- und Erschließungsseite durchweg erneuert.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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