Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Laut (verdeckter) Inschrift 1648 erbautes Wohnhaus. Hinter einem Vorgarten giebelständig stehender, zweigeschossiger Bau mit seitlicher Erschließung und relativ steilem Satteldach. Das Fachwerk lediglich am frontalen Obergeschoss freisichtig. Dort dreizonige Gliederung mit dichter Abfolge aussteifender Motive in Form von 3/4-hohen Streben und Kopfhölzern. Im oberen Gefachstreifen vereinzelt genaste Streben. Die Fenster im 19. Jahrhundert großflächig ersetzt. Das Gebäude ist Teil einer Hofreite.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |