Ohne Anschrift, Lochmühle
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Gemünden
  • In der Lochwiese
Lochmühle
Flur: 6
Flurstück: 53/1

Die auf halbem Weg zwischen Gemünden und dem Weiltal angesiedelte Lochmühle wurde 1699 gegründet. Ihr Name rührt wohl von der ehemals mit Lochbäumen markierten Grenze zwischen der Laukener und der Hundstadter Waldmark (siehe auch Lochmühle bei Wehrheim). 1733 wurde auf sie die Mahlgerechtigkeit der damals stillgelegten Gemündener Dorfmühle übertragen. Das Anwesen besteht aus mehreren zum Tal hin traufständig errichteten und untereinander verbundenen Gebäuden mit individueller Sattelbedachung und verputzten bzw. fachwerksichtigen Fassaden über hohem, massiv erstelltem Unterbau. Der vom Laubach abgezweigte und streckenweise parallel mit diesem verlaufende Mühlgraben im Gelände partiell erhalten. Das Mahlwerk des 19. Jahrhunderts funktionstüchtig.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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