Mittelstraße, kath. Pfarrkirche
Mittelstraße, Innenraum, Blick zum Altar
Mittelstraße, Innenraum
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Hasselbach
  • Mittelstraße
Kath. Pfarrkirche Sankt Margaretha
Flur: 2
Flurstück: 338/1

1751-52 entstand am Standort der 1749 durch Brand vernichteten Kirche Hasselbachs ein geräumiger, dreiachsig durch hohe Stichbogenfenster gegliederter Saalbau mit Muldengewölbe, eingezogenem 3/8-Chor und einem risalitartig aus der Westfront vortretendem Turm. Bruchstein, verputzt. Der Entwurf Baumeister Appel bzw. Alexander Glöckner aus Weilburg zugeschrieben. Letzterer auch in Verbindung mit der 1752-54 in Weilmünster-Wolfenhausen (Landkreis Limburg-Weilburg) entstandenen Kirche genannt, die einen nahezu identischen, mehrfach gestuften Haubenturm aufweist. Der Turm aufgrund unzureichender Statik auffallend nach Osten geneigt. Er ist an der Innenseite bis Dachmitte als 3/4-Schale hochgezogen – der vierseitige Überbau lediglich auf Balkenzügen liegend.

Im Inneren vollständig erhaltene Raumarchitektur und Ausstattung des 18. Jahrhunderts (die Farbfassung nach Befund seit 1996 restauriert). Zweigeschossige Westempore mit zwei von Ochsenaugen belichteten Treppenaufgängen. Im Chor der von Awinium, Wetzlar, geschaffene, raumfüllende und mit intergrierten Türen in die Sakristei führende Aufbau des Hauptaltars von 1752 mit Figuren der Hadamarer Schule. In die Raumwinkel zum Chor eingestellt Seitenaltäre, rechts der Kreuzaltar (signiert Mathias Staat 1751), links der Muttergottesaltar (ein solcher bereits in der alten Kirche belegt; der barocke eine Stiftung des Fräulein von Hohenfeld, Hof zu Hausen, Eisenbach, 1751). Die Heilige Margaretha, Schutzpatronin bereits auch der vorangegangenen Kirche, ist zweifach Bildthema: Deckenbild im Schiff und Gemälde über dem Hauptaltarblatt. In Formen des Rokoko ausgeführt das Chorgestühl mit geschnitzten Wangen, der Beichtstuhl, die Kanzel (als bekrönendes Motiv des Schalldeckels die mosaischen Gesetzestafeln) sowie Taufbecken und Weihwasserschalen aus Villmarer Marmor.

Zur Ausstattung gehören des Weiteren:

Epitaph des Philipp von Reinberg, 1527. Hochrelief. Geharnischte, adorante Halbfigur. Die rahmende Fensterarchitektur in Formen der Renaissance: die Sohlbank auf Konsolen in Gestalt von Tierköpfen ruhend, seitlich ornamentierte Pilaster mit Blattkapitellen, als Abschluss zweiteiliges Gebälk. In der Kartusche die Inschrift: „ANO DNI MDXXVII VF SANT / TOMAS TAG IST IN GOTT SELLIGLICH / VERSCHIDEN DER EDEL VND ERNVESTE / PHILIPS VON REINBERCK DE GOT GE / NEDIG VND BARMHERZIG SEIN WOLAE.“ (Zur Familie von Reinbeck siehe Weilrod-Rod an der Weil, Eichelbacher Hof); Orgel. Firma Stumm, Rhaunen-Sulzbach, um 1790, 1966 originalgetreu restauriert durch Firma Becker, Kupfermühle bei Hamburg. Der Prospekt („geschwungene Harfenfelder“) in seinen Teilen markant bedacht und mit reich dekorierten Unterseiten versehen (vergleichbar mit Selters-Haintchen, Landkreis Limburg-Weilburg); Glocken. Dreiergeläut, bestehend aus Glocke von 1826, Gießerei Ewald Schott, Eltville, und Glocken von 1951, Firma Otto, Bremen (Ersatz für die 1752 installierten und im Zweiten Weltkrieg abgelieferten).

1827 Einweihung des neuen Friedhofes am Roder Weg o. Nr. Die Gestalt des alten Kirchhofes durch eingrenzende Mauern, an die sich alte Siedlungsteile im Kreis ordnen, deutlich erhalten.

Die 1306 erstmals erwähnte und Mitte 15. Jahrhunderts durch eine Kirche ersetzte Kapelle Hasselbachs gehörte zum Kirchspiel Rod an der Weil und blieb auch nach Einführung der Reformation, die eine glaubensmäßige Aufspaltung mit sich brachte, zunächst als Filiale bestehen. Folge dessen war, dass der Pfarrer in Rod gezwungenermaßen zu denen gehörte, „dye zu beyden seyten hyncken“. 1537 allerdings erhielt Hasselbach eine eigene Pfarrstelle und bildete für ca. 100 Jahre eine Kirchgemeinschaft mit Haintchen. Im Dreißigjährigen Krieg wurden beide von Eisenbach aus betreut. Seit 1699 hat Hasselbach wieder einen eigenen Seelsorger, der seit dem Jahr 2000 für die wieder eingerichtete Pfarrgemeinde Hasselbach / Haintchen mit Sitz im „Schloss“ zuständig ist.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

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Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
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Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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