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Das Wohnhaus eröffnet die Reihe stattlicher Anwesen an der Westseite der Hauptstraße. Über seitlich erschlossenem Hochkeller zweigeschossig und giebelständig stehender Bau. Sein Erscheinungsbild beruht auf etlichen Umbaumaßnahmen, beginnend möglicherweise mit Instandsetzung nach dem Orts-brand von 1749 (einseitiges Mansarddach) und Erneuerungen im 19. Jahrhundert (Fensterdisposition, die Öffnungen im Obergeschoss und Giebelfeld damals außerdem mit Stuckkonsolen versehen, Fassadengliederung, Eckquaderung) und Veränderung des Eingangs (20. Jahrhundert?). Im Inneren erhalten eine barocke Spindeltreppe. Die rückwärtige Giebelseite in Verbindung stehend mit einer großvolumigen, barocken Fachwerkscheune.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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