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Wohl um 1700 traufständig vor dem Hintergrund der Ortsbefestigung errichtetes Fachwerkwohnhaus. Stößt mit der westlichen Giebelseite an Haus Nr. 28 an. Über Hochkeller zweigeschossig stehender, kleinvolumiger Bau mit Satteldach. Deutliche Anzeichen eines in der 2. Hälfte des 19. Jahrhunderts vorgenommenen Umbaus sind die beiden über durchgehender Brüstung liegenden Segmentbogenfenster des ersten Geschosses.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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