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Wie das anstoßende Haus Nr. 26 traufständig dicht an die Befestigungsmauer gesetztes Wohnhaus. Über Hochkeller stehendes, verputztes Fachwerkwohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Die Durchfensterung durch Umbauten erheblich verändert. Teilt sich mit dem Nachbarhaus den Perron einer doppelläufig angelegten Erschließungstreppe.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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