Mittelstraße 30/32
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Hasselbach
  • Mittelstraße 30
  • Mittelstraße 32
Flur: 2
Flurstück: 285, 286

Durch Abbruch eines westlich dicht angrenzenden Wohnhauses einerseits und Niederlegung eines Nebengebäudes im Osten andererseits in Freilage gesetztes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Ursprünglich längsgeteilter Bau über bruchsteinernem Hochkeller – giebelseitig noch die unterschiedlich gestalteten Stalltüren vorhanden – und an der nordöstlichen Ecke sitzenden Eingängen. Das jeweils zwei Riegelzüge aufweisende Fachwerk mit 3/4-hohen, natürlich gebogenen Streben ausgesteift. Zur Fassadengestaltung siehe auch Limburger Straße 15 und Nr. 17.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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