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Durch Abbruch eines westlich dicht angrenzenden Wohnhauses einerseits und Niederlegung eines Nebengebäudes im Osten andererseits in Freilage gesetztes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Satteldach. Ursprünglich längsgeteilter Bau über bruchsteinernem Hochkeller – giebelseitig noch die unterschiedlich gestalteten Stalltüren vorhanden – und an der nordöstlichen Ecke sitzenden Eingängen. Das jeweils zwei Riegelzüge aufweisende Fachwerk mit 3/4-hohen, natürlich gebogenen Streben ausgesteift. Zur Fassadengestaltung siehe auch Limburger Straße 15 und Nr. 17.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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