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Über quadratischem Grundriss massiv erbautes und hell verputztes Heiligenhäuschen mit knaufbesetztem Pyramidenhaubendach. Die nach Osten blickende Tür rechteckig in Buntsandstein gerahmt und flankiert von zwei kleinen Rundbogenöffnungen. Laut der rechterhand des Eingangs angebrachten Inschriftentafel wurde das Bauwerk am 28. Juni 1712 Jesus, Maria und Joseph geweiht. Die Andachtsstätte steht am Beginn des zum Schinnkopf (Scharfgerichtsstätte) führenden Weges.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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