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Stattliches und in städtebaulich exponierter Lage wohl vor 1700 errichtetes Fachwerkgebäude. Über massivem Sockel giebelständig und zweigeschossig stehender Rähmbau mit leichtem Geschossüberstand, doppelten Riegelzügen, mit Mannfiguren ausgesteiften Eckpfosten und Satteldach. Das Gefüge nahezu unverändert (zu nennen sind höchstens Ausbesserungen im Schwellenbereich und im 19. Jahrhundert vergrößerte Fenster). Das Gebäude wurde möglicherweise an Stelle des im Dreißigjährigen Krieg ruinierten Neuweilnauer Rathauses aufgerichtet und diente als Pfarr- und Schulhaus (in letzterer Funktion bis 1963).
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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