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Unmittelbar am Rand des „Tals“ und am Ortszugang stehendes Wohnhaus von zwei Geschossen mit Krüppelwalmdach. Über dem massiven Erdgeschoss eine über mehrfach profilierter Schwelle vorkragende, zweizonige Fachwerkaufstockung aus der Zeit um 1600, deren Bild bestimmt wird von den kräftigen, teilweise mit Flachschnitzerei versehenen Eckpfosten, den weit ausgreifenden, die Bundpfosten aussteifenden Mannfiguren und dem exquisiten Brüstungsschmuck des Fränkischen Erkerfensters, wie auch der Fenster der Eingangsseite. Die Giebelwände und die Bedachung vermutlich im 18. Jahrhundert erneuert. Das Gebäude weist mancherlei vergleichbare Züge mit dem im selben Zeitraum (und unter gleicher Bauherrschaft?) enstandenen Wohnhaus Vor dem Turm 5 in Weilrod-Altweilnau auf: so mit seiner Positionierung über dem Stadtmauerzug und dem mit einem reich verzierten Rahmen versehenen Fränkischen Erker, dessen Brüstungsfeld als Füllung eine feingliedrig geschnitzte Platte (Durchdringung von Raute und Andreaskreuz) besitzt. Vermutlich ehemaliges Gerichtsgebäude.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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