Schloßstraße 30
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Hochtaunuskreis
Weilrod
Neuweilnau
  • Schloßstraße 30
Haus 'Zur Goldenen Kanne'
Flur: 1
Flurstück: 13

Unterhalb der Ringmauer und auf Felsgrund traufständig stehendes Fachwerkgebäude mit einseitig abgewalmtem Satteldach. Aus zwei untiefen und doppelgeschossigen, jeweils zweizonigen und differenziert mit wandhohen Streben bzw. Mannfigur ausgesteiften Teilen bestehendes Wohnhaus des späten 17. Jahrhunderts. Der Kniestock anlässlich einer späteren Baumaßnahme aufgesetzt. Das Fachwerk im Schwellenbereich mit geschuppten Füllhölzern, mit Rauten in den Brüstungsgefachen zur Rechten und Flachschnitzerei an den Eckpfosten verziert. Letztere stellen Rankengewächse und goldgefasste Kannen dar, von denen das Haus wohl nachträglich seinen Namen „Zur Goldenen Kanne“ bezog. Das baukünstlerisch aussagekräftige Gebäude ist als Straßenraumbegrenzung der zum Schloss führenden Hauptstraße außerdem von städtebaulichem Interesse. An der Rähm eine vermutlich im Historismus angebrachte und ein weitaus höheres Baualter implizierende Inschrift (genannt wird Heinrich III. von Weilnau, der 1405 den Neuweilnauer Besitz an Nassau verkaufte): „EIN JEDER KEHR VOR SEINER TUER SO WERDEN DIE STRASSEN ALLE REIN + 1326 ERBAUET ANNO DOMINI + VON LANDGRAFEN HEINRICH III ZU WEILNAU UND SEINE EHELICHE HAUSFRAU MARGARETHA GEBOREN ZU ISENBURG“.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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