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Wohl im 2. Drittel des 18. Jahrhunderts im Dorfbereich „rechts der Bach“ errichtete Fachwerkscheune. Großvolumiger Bau mit Mansardgiebeldach. Die Wände mit Ausnahme eines kleinen hofseitigen Bereichs – dort werden kräftige Hölzer sichtbar – durchgehend verputzt bzw. mit Wellblech verkleidet. Durch Entwurf und aufwendige Dachkonstruktion aus der Reihe des üblichen fallender Nutzbau landwirtschaftlicher Destination.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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