Ihr Internet-Explorer unterstützt den aktuellen JavaScript-Standard (ES6) nicht. Dieser ist für das Ausführen des Kartenmoduls verantwortlich.
Für Windows 10 empfehlen wir Ihnen den Browser Edge zu verwenden. Alternativ können Sie unabhängig von Ihrem Betriebssystem auf Google Chrome oder Mozilla Firefox umsteigen.
Der platzartigen Erweiterung im Gegenüber des Rathauses traufständig zugewandtes Wohnhaus von stattlicher Erscheinung. Über Bruchsteinsockel zweigeschossig stehender, straßenseitig erschlossener Fachwerkbau mit Krüppelwalmdach. Die Bund- und Eckpfosten der dreizonig angelegten Langseiten ausgesteift mit einer Kombination aus wandhohen und 1/3-hohen Streben bzw. Mannfiguren. Das Holzwerk ursprünglich rot gefasst. Wohl im frühen 18. Jahrhundert erneuerter Bau.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG | |
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG |
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
Jüdischer Friedhof | |
Kleindenkmal, Bildstock | |
Grenzstein | |
Keller bzw. unterirdisches Objekt | |
Baum |