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Um die Mitte des 19. Jahrhunderts wohl an Stelle des früheren Rathauses errichtetes Gebäude mit ehemaligem Feuerwehrgeräteraum im Erdgeschoss (die Einfahrt ersetzt durch ein Ladenfenster) und Sitzungssaal im Obergeschoss. Steht mit seiner Rückwand unmittelbar am Sattelbach, mit den übrigen Seiten jedoch frei in dem von Hauptstraße und Seitenweg gebildeten Raum. Zweigeschossiger Bruchsteinbau mit Satteldach und aus Freigespärre bestehendem Glockentürmchen. Die Wände symmetrisch durchbrochen von in Buntsandstein gerahmten Öffnungen: an der Front mit einem Schwibbogensegment überlagerte Türen und gekoppelte Fenster, an den von Treppenfriesen beschlossenen Seiten jeweils abgestufte Dreierfenster im Giebelfeld.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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