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Wohl um 1700 errichtetes, kleinvolumiges Wohnhaus einer Hofreite. Auf massivem Sockel stehender Bau von zwei Geschossen mit traufseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Der hofseitige Eingang über eine doppelläufige Treppe erschlossen. Das Fachwerk unter Verputz und im Giebelfeld verschiefert. Die mehrheitlich ungestörte Disposition der Fensteröffnungen – rechts des Einganges ein Doppelfenster – lässt auf ein gut erhaltenes Fachwerk schließen. Straßenseitig noch vorhanden ein kleiner Hausgarten.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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