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Zwischen Straße und einen (verrohrten) Wassergraben gestelltes Backhaus. Längsrechteckiger, konstruktiver Fachwerkbau mit giebelseitiger Erschließung und Satteldach. Der Innenraum über ein straßenseitiges Fenster belichtet. Wurde in der 1. Hälfte des 19. Jahrhunderts vermutlich in Nachfolge eines spätmittelalterlichen Backhauses errichtet (Hinweis im Giebelfeld). Gut erhaltenes Beispiel eines kommunalen Zweckbaus und, seit seiner Wiederinbetriebnahme, „lebendiges“ Baudenkmal.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein | |
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