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Zwischen Hang- und Backhausstraße inselartig gelegenene, in sich geschlossenen Hofanlage mit stattlichem Wohnhaus.
Über Ausgleichsockel zweizonig und zweigeschossig errichtetes und über den Hofraum erschlossenes Wohngebäude mit über profilierter Schwelle leicht vorkragendem Obergeschoss und Satteldach. Kräftiges Fachwerkgefüge aus der Zeit um 1700. Die Eckpfosten teilweise mit K-förmigen Streben, die Bundpfosten mit wandhohen Hölzern ausgesteift. Die Eckständer an der Nordseite des oberen Geschosses betont mit Schnitzzier in Form eingeschnürter Säulen.
Die entlang der Backhausstraße angrenzenden, vermutlich etwa zeitgleich entstandenen Nebengebäude wegen ihrer platzwandbildenden Funktion von städtebaulicher Bedeutung.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen, künstlerischen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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