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Fachwerkwohnhaus aus der Zeit um 1700. Über Bruchseinsockel in Traufenstellung zweigeschossig errichtetes Gebäude mit allseitig leichtem Geschossüberstand und Satteldach. Die horizontalen Konstruktionselemente durch dia-gonale, wandhohe (im Obergeschoss natürlich gebogene) Streben ausgesteift. Der Eckpfosten mit einer gewundenen Säule in Flachschnitzerei verziert. Die Freistellung des Gebäudes wurde durch Abbruch der dazugehörigen Hofanlage, deren hervorragendstes Element eine zeitgleich mit dem Haus erstellte Fachwerkscheune war, erzielt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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