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Durch Abbruch eines Gehöfts frei einsehbar gewordenes Wohnhaus eines um 1700 an einem Seitenweg erbauten Hakenhofes. Über hohem Sockel zweigeschossig errichtetes Gebäude mit traufseitiger Erschließung und relativ steilem Satteldach. Das Fachwerk an der mit Abtropfkanten versehenen Giebelseite verdeckt, am Obergeschoss der Front jedoch freigelegt. Dort über der profilierten Schwelle ein zweizoniges Gefüge, dessen Pfosten durch 3/4-hohe, natürlich geschwungene Streben mit Kopfhölzern bzw. wandhohe Streben ausgesteift wird. Der Eckpfosten mit Schuppen, Tau und Spiralen verziert. Das Doppelfenster architektonisch gerahmt.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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