Kirchstraße 3, ev. Kirche
Kirchstraße 3, Innenraum
Kirchstraße 3, Innenraum, Blick zum Altar
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Hochtaunuskreis
Glashütten
  • Kirchstraße 2a
  • Kirchstraße
Ev. Kirche
Flur: 4
Flurstück: 173/18, 173/36

1955 wurde die am Hang und ursprünglich frei über dem südlichen Ortseingang errichtete evangelische Kirche in Glashütten geweiht. Der Bau des Gotteshauses für die in der Nachkriegszeit noch junge und finanzschwache evangelische Gemeinde war allerdings nicht ohne Weiteres realisierbar gewesen und gelang nur durch den unermüdlichen Einsatz des damaligen Pfarrers O. Möhn, der nicht nur den bekannten Architekten Fritz August Breuhaus de Groot, der hier sein Debut im Kirchenbaufach gab, für einen kostenlosen Entwurf, sondern obendrein auch die Firma Ph. Holzmann AG in Frankfurt am Main für die Errichtung des Rohbaus zum Selbstkostenpreis zu gewinnen vermochte.

Die „Hütte Gottes“ besteht aus drei frei für sich stehenden Elementen in Gussbeton, so aus der das Langhaus bildenden, längsseitig vom Sockel aus Taunusquarzit gestützen Tonnenschale, einer die Schalenform replizierenden und mittels eines verglasten Bandes von dieser abgesetzen Frontwand (mit kupfernem Zweiflügelportal), sowie aus der die Apsis bildenden Halbkugel. Raumkonzept und Lichtführung sind fast ausschließlich der Hervorhebung des spirituellen Zentrums – Tisch und Kreuz – im Altarraum verpflichtet. Mittig durch das sich in Höhe und Breite sukzessive ausdehnende Langhaus führt ein mit dem Altarumfeld in materiellem Gleichklang (Lahn- und Jurakalkplatten) stehender, liturgischer Weg hin zum Ort der Verkündigung von Gottes Wort, der obendrein von der über ein gläsernes Segment beleuchteten Apsiskalotte licht hinterfangen wird. Dem Bau vorgelagert ist ein über eine sich nach oben weitende Treppe erschlossener Platz.

Bezug nehmend auf den Baukörper der Kapelle in Form einer Parabel wurde nachträglich der paraboloide und ebenfalls auf einem Sockel aus Taunusquarzit ruhende Glockenturm mit einsehbarem Dreiergeläut errichtet.Zur Ausstattung gehören des Weiteren: Bänke und Taufstein aus der Bauzeit; Glaskreuz, in seinem Material auf die Tradition des Ortes Glashütten verweisend; Orgel, 1958.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
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Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
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