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Standort des Kreuzes war ursprünglich der um die ehemalige Johanniskirche gelegene, alte Kirchhof. Mit Schließung und Einebnung dieser Begräbnisstätte 1835 fand es Aufstellung auf dem benachbarten neuen Friedhof, auf dem es bei den jeweiligen Erweiterungen mehrfach versetzt wurde. Sockel und Kreuzstamm aus rotem, der Corpus Christi aus weißem Sandstein. An der Vorderseite des Sockel (auf neuerer Sandsteinplatte) die Inschrift: „ICH BIN DIE / AUFERSTEHUNG / UND DAS LEBEN / WER AN MICH GLAUBT / DER WIRD LEBEN / WENN ER AUCH / GESTORBEN IST / JOH II 25“.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein |
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Jüdischer Friedhof |
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Grenzstein |
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Keller bzw. unterirdisches Objekt |
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