Zur Thalmühle 2 ff.
Saalburgstraße 7, 9, 12 ff.
Feldbergstraße 1-4 ff.
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Hochtaunuskreis
Wehrheim
Obernhain
  • Gesamtanlage Alt-Obernhain
Gesamtanlage

Für Obernhains Entwicklung ausschlaggebend war die „Straß“. Sie zieht von Neu-Anspach als „Alter Ansbacher Weg“ ans nördliche Dorfende, beschreibt knapp vor dem Lindenplatz – dieser wird von sieben im Rund gepflanzten, eindrucksvollen Lindenbäumen überschattet – eine Haarnadelkurve, läuft innerörtlich als Saalburgstraße weiter und verzweigt sich auf dem Weg des Anstiegs in einen zum Saalburgübergang führenden bzw. in Richtung Reifenberg / Hattstein laufenden Höhenweg. Diese alte Heerstraße bildete bis zum Bau der Chaussee Homburg vor der Höhe – Wehrheim – Usingen um 1815 eine überregional bedeutende Verbindung. Einen historisch ebenfalls wichtigen Weg stellt die Seitenader „Throner Weg“ dar. Bis ins 19. Jahrhundert hinein zeichneten sich als seitliche Begrenzungen gegen Osten hin noch deutlich der Bangert und das Gelände der frei im Grund stehenden Dorfmühle ab. Entlang der Durchgangsstraße noch bestehend ist ein der landwirtschaftlichen Vergangenheit angehörender Baubestand in Form von Hofreiten mit zumeist giebelständigen, teilweise in ausdrucksvoller Fachwerkbauweise erstellten Wohnhäusern des 18. Jahrhunderts. In regional baugeschichtlicher Hinsicht von größerem Interesse unter diesen Anwesen ist der ehemalige Schultheißenhof Saalburgstraße 16, da in ihm nicht nur die an der Scheune sichtbaren Spolien, sondern offenbar generell Steinmaterial aus der Klosterkirche Thron, die der damalige Besitzer 1807 auf Abbruch gekauft hatte, verbaut worden waren. Im Dorfbild nach wie vor stark präsent sind zwei Bauten kommunaler Funktion: der am nördlichen Dorfeingang traufständig platzierte und multifunktional (Kirche, Verwaltung, Feuerwehr) destinierte Bau spätbarocker Gestalt (Saalburgstraße 14) und das 1823 am damaligen Südende 1823 erbaute, klassizistische Schulhaus.


Als Gesamtanlage nach § 2 Absatz 3 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und städtebaulichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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