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Mit der östlichen Traufseite unmittelbar an die erweiterte Liegenschaft Nauheimer Straße 1/3 anstoßendes, über den Nutzgarten von Westen her jedoch frei einsehbares und aus dortiger Richtung erschlossenes Wohnhaus. Giebelständiger, kleinvolumiger, verputzter bzw. verschieferter Fachwerkbau mit giebelseitig in originaler Disposition befindlicher Durchfensterung und Satteldach. Wohl im 18. Jahrhundert errichtet.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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