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Kleinvolumiges Fachwerkwohnhaus einer Hofreite im Dorferweiterungsbereich des 18. Jahrhunderts. Über hohem Bruchsteinkeller giebelständig und zweigeschossig stehender, zweizoniger Bau mit seitlicher Erschließung und Satteldach. Die relativ schmale Front eng zweiachsig durchfenstert. Die horizontalen Elemente des Fachwerkgefüges ausgesteift mit geraden, wandhohen Streben. Ehemals Teil einer Hofanlage.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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