Landgrafensäule
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
  • Landgrafenplatz
Landgrafensäule
Flur: 2
Flurstück: 71/11

Die Landgrafensäule war ursprünglich Grenzsäule des Herzogtums Nassau mit Standort nordöstlich der Saalburg. Sie gehört zu den 10 Exemplaren, die zwischen 1825 und 1827 nach Wiedereinführung von Zöllen auf Importwaren (Edikt 1815) in den nassauischen Ämtern aufgestellt worden waren. Entwurf Karl Friedrich Faber, Wappenentwurf Johann Baptist Scholl. Herstellung in Villmarer Marmor (Steinbruch Wieshohl) durch Häftlinge der Diezer Strafanstalt, die seit dem 18. Jahrhundert Werkstätten zur Verarbeitung von Lahnmarmor unterhielt. Ausführung des Wappens durch Philipp Metzler. Nach der Annexion des Herzogtums durch Preußen 1866 mehrheitlich Abbau und Versteigerung der Grenzzeichen. An ihrem Ort, mit verändertem Wappen verblieben sind die Säulen der Ämter Hochheim und Braubach. An neuerem Standort, jedoch original erhalten die Exemplare der Ämter Herborn, Weilburg, Höchst, Dillenburg und Hachenburg. Mit Preußischem Adler bekrönt wurde die Säule des Amtes Montbaur und zur Brunnensäule umgearbeitet diejenige des Amtes Marienberg. Die hier auf Initiative des ansässigen Verschönerungsvereins aufgestellte, ehemalige Säule des Amtes Usingen war zunächst in Wehrheim eingelagert, sollte dann Teil eines Ehrenmals in der Kreisstadt werden, wurde dann aber umgearbeitet (Änderung des Wappens in das der Herrschaft Hessen-Homburg, Entfernung des Schriftzuges „Her-zogtum Nassau“ am oberen Säulenschaft) und am Sedantag 1873 an der „Schnepfenburg“ bei Friedrichsdorf als Landgrafendenkmal enthüllt. Mit ihr wird der Gründer der Hugenottenstadt, dessen Bronzebüste die Säule krönt, geehrt: „1687 / á Frédéric II / Friedrichsdorf reconnaisant / 1873“. Die Büste nach der Totenmaske des Landgrafen angefertigt. 1937 zur 250-Jahrfeier an die Hugenottenstraße 78 bei der ehemaligen Wethe („hier errichtet 1937“) und 1984 an den heutigen Stand­ort auf dem Landgrafenplatz versetzt.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
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