Hugenottenstraße 101
Hugenottenstraße 101, Rückseite
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Hochtaunuskreis
Friedrichsdorf
  • Hugenottenstraße 101
  • Hugenottenstraße 101a
  • Hugenottenstraße 103
Flur: 4
Flurstück: 6/5, 7/3, 8/2

1896 von Adolphe Louis Achard, Inhaber einer Weberei nach Plan von H. Braun, Kirdorf, anstelle eines giebelständigen Wohnhauses errichtet (der Bauherr festgehalten auf Baustein neben dem rückwärtigen Eingang). Damals ebenfalls abgebrochen das Färberhäuschen rechts der Einfahrt. Über Sockel aus rotem Buntsandstein traufständig gelagerter Bau von zwei Geschossen mit Satteldach. Das Erdgeschoss durch Ladeneinbau durchgehend gestört. Über dem Gurtgesims jedoch original erhaltene, vierachsige und von einem mächtigen Frontispiz überragte Fassade. Die Gliederungselemente und die Fensterrahmungen – im ersten Geschoss mit auf Volutenkonsolen ruhenden Verdachungen bzw. Giebeln, in der Dachzone Oculus und einfache Rechtecköffnungen – wie auch die akrotergeschmückte Abdeckung des Zwerchgiebels in beigem Sandstein. Vom Bau-bestand des barocken Anwesens erhalten ist die den Hofraum traufständig beschließende Scheune mit Satteldach. Einfaches, rot gefasstes Fachwerkge­füge. Linkerhand kleinteiliges Raster durch Stützen und Riegel, rechts zusätzlich wandhohe Streben. Laut Balkeninschrift erbaut 1776 von „Abraham Achard und Marie Elisabeth“. 1907 Nutzung als Textilhaus durch Victor Garnier.


Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen und künstlerischen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.

Legende:

Kulturdenkmal nach § 2 Abs. 1 HDSchG
Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Grünfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Kulturdenkmal (Wasserfläche) nach §2 Abs. 1 oder § 2 Abs. 3 HDSchG
Weitere Symbole für Kulturdenkmäler nach § 2 Abs. 1 HDSchG:
Wege-, Flur- und Friedhofskreuz, Grabstein
Jüdischer Friedhof
Kleindenkmal, Bildstock
Grenzstein
Keller bzw. unterirdisches Objekt
Baum
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