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An einem zur Grabengasse führenden Verbindungsarm gelegenes Wohnhaus von ursprünglich einem Geschoss mit nachträglicher, konstruktiver Fachwerkaufstockung und Satteldach. Giebelständiges, über den Hofraum erschlossenes Gebäude. Seit 1790 von der Seulberger jüdischen Gemeinde als Synagoge / Judenschule genutzt; von 1833-66 als Gotteshaus einer eigenständigen Synagogengemeinde.
Als Kulturdenkmal nach § 2 Absatz 1 Hessisches Denkmalschutzgesetz aus geschichtlichen Gründen in das Denkmalverzeichnis des Landes Hessen eingetragen.
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Kulturdenkmal (Gesamtanlage) nach § 2 Abs. 3 HDSchG | |
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